Die üK’s finden weiterhin wie geplant statt. Mit der Einhaltung der aktuellen Covid19 Verordnung.
Die üK's finden das ganze Jahr statt ausser während den Sommerferien und zwischen Weihnachten und Neujahr.
Für den Besuchstag gilt bis auf weiteres: 1 Person pro Lernenden (Berufsbildner)
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Der Bundesrat hat landesweit die ausserordentliche Lage erklärt, mit weitreichenden Folgen für das Arbeitsleben. Mit der COVID-19-Verordnung 2 hält er ausdrücklich fest, dass Baustellen als nicht öffentlich zugänglich gelten und damit grundsätzlich weiterbetrieben werden können.
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